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Allgemeine Bewohnerinformation zu den Gaskosten

16.08.2022 15:23

Die ab Oktober fällige Gasumlage ist von allen Endkunden zu bezahlen, auch von Pflegeeinrichtungen. Grundsätzlich gilt, dass diese Kosten an die in den Einrichtungen versorgten Pflegebedürftigen weitergegeben werden dürfen...

Die ab Oktober fällige Gasumlage ist von allen Endkunden zu bezahlen, auch von Pflegeeinrichtungen. Grundsätzlich gilt, dass diese Kosten an die in den Einrichtungen versorgten Pflegebedürftigen weitergegeben werden dürfen.

 

Allerdings kann dies nicht sofort passieren. Gestiegene Energiekosten können erst in den Entgeltverhandlungen mit den Pflegekassen geltend gemacht werden. Die jetzigen Pflegesätze des St. Antonius gelten noch bis zum 31.12.2022. Vermutlich im November werden Pflegesatzverhandlungen für das kommende Kalenderjahr geführt. Die Pflegesätze des St. Josefhauses gelten noch bis zum 31.03.2023.

 

Um welche Beträge die Belastung der Bewohnerinnen und Bewohner zusätzlich steigen werden, kann derzeit noch nicht mit hinreichender Sicherheit abgeschätzt werden. Dies hängt auch vom konkreten Energieverbrauch in den jeweiligen Einrichtungen ab. Experten gehen derzeit von einer weiteren Steigerung des Eigenanteils der Bewohnerinnen und Bewohner zwischen 50 und 150 € monatlich aus.

 

Über anstehende Pflegesatzverhandlungen und die von uns errechneten notwendigen Pflegesätze werden wir sie wie immer rechtzeitig informieren. Bis zum Jahresende stehen im St. Antonius jedenfalls keine Veränderungen der Pflegesätze an; im St. Josefhaus bis einschließlich März ebenso nicht.