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Hinweisgeberschutzgesetz

17.04.2024 12:10

Sehr geehrte Mitarbeiterin, sehr geehrter Mitarbeiter,

 

wir möchten Sie hiermit über die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) informieren.

 

Das Gesetz zielt darauf ab, Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über straf- und bußgeldbewehrte Rechtsverstöße im Unternehmen erlangen, zu schützen und ihre Rolle als Hinweisgeber („Whistleblower“) zu stärken. Dabei steht insbesondere im Vordergrund, Repressalien gegen diese Personen zu verhindern. Ein weiterer wichtiger Aspekt des Gesetzes ist die Verpflichtung für Unternehmen, sichere Kanäle für die Meldung von Verstößen einzurichten. Das bedeutet konkret: Unternehmen einer bestimmten Größe müssen interne Meldestellen einrichten, über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Verstöße melden können, ohne Angst vor negativen Konsequenzen haben zu müssen.

 

Die interne Meldestelle bietet Ihnen die Möglichkeit, Hinweise zu straf- und bußgeldbewehrten Rechtsverstöße vertraulich und sicher zu melden. Sie können dies anonym oder unter Angabe Ihrer Identität tun. Bitte melden Sie keine Pflegefehler, keine Nicht-Einhaltung des Qualitätsmanagements und keine Personalthemen (z.B. Unzufriedenheit mit betrieblichen Gegebenheiten). Hierfür stehen andere Kanäle im Unternehmen zur Verfügung.

 

Ein relevanter Sachverhalt kann über folgende Meldekanäle gemeldet werden:

 

Per E-Mail:      SPZ-Antonius-Wuerselen@Hinweisbriefkasten.de

Per Briefpost: Hinweisbriefkasten, Postfach 10 11 22, 50451 Köln

Telefonisch:    0800 00 600 74

Daneben besteht über die genannten Kanäle die Möglichkeit der Vereinbarung einer persönlichen Zusammenkunft mit einem Beauftragten, wobei die Zusammenkunft auch im Wege der Bild- und Tonübertragung möglich ist.

 

Der Meldung wird nachgegangen, der Sachverhalt wird geklärt und Maßnahmen eingeleitet werden, die eine Wiederholung in der Zukunft möglichst verhindern.

 

Die Identität des Hinweisgebenden wird während des gesamten Verfahrens und auch nach dessen Abschluss anonym bleiben. Die Meldung hat für den Hinweisgebenden weder positive noch negative Folgen. Sämtliche Daten werden nach Abschluss der Bearbeitung des gemeldeten Vorgangs gelöscht.

 

 

Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit und Ihr Engagement.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

 

Weimer

(Geschäftsführer)