Die ab Oktober fällige Gasumlage ist von allen Endkunden zu bezahlen, auch von Pflegeeinrichtungen. Grundsätzlich gilt, dass diese Kosten an die in den Einrichtungen versorgten Pflegebedürftigen weitergegeben werden dürfen...
Herzlichen Dank an alle, die unseren Bewohnern und Mitarbeitern mit großzügigen Sachspenden, aufmunternden Worten, gemalten Bildern, Anrufen und Grüßen zur Seite stehen und zeigen: „Ihr seid auch in den Zeiten von Corona nicht alleine!!"
Die Idee des Pflegeherzens geht auf das „Pflegenetzwerk Starke Partner“ im Kreis Heinsberg zurück, in dem sich mehrere Einrichtungen kooperativ zusammengeschlossen haben.