Kurzzeitpflege/
Verhinderungspflege
Im St. Josefhaus stehen acht eingestreute Pflegeplätze für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege zur Verfügung.
Im St. Josefhaus stehen acht eingestreute Pflegeplätze für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege zur Verfügung.
Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende Unterbringung für Pflegebedürftige in einer vollstationären Einrichtung für einen Zeitraum von bis zu acht Wochen je Kalenderjahr. Sie umfasst Grundpflege, medizinische Behandlungspflege und soziale Betreuung. In folgenden Fällen kann bei der Pflegekasse Kurzzeitpflege beantragt werden:
Verhinderungspflege kann bei Urlaub, Krankheit oder seelischer Überforderung der Pflegeperson erbracht werden.
Ab dem 1. Juli 2025 werden die Leistungen für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege in einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro zusammengefasst. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher können diesen Betrag flexibel für beide Leistungen nutzen, ohne eine Vorpflegezeit nachweisen zu müssen. Der maximale Zeitrahmen bemisst sich individuell aus dem jeweiligen Pflegegrad und den entsprechenden Pflegesätzen.
Frau Klinker
Tel.: +49 2404 6740-0