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Herzlich Willkommen
im St. Josefhaus

Die gesamte Verwaltung ist vom 27.12. bis zum 30.12.2022 für die Öffentlichkeit geschlossen!

 

Wir wünschen allen Bewohnern, Angehörigen, Mietern unseres Servicewohnens und Besuchern unseres Hauses ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gesundes, glückliches Neues Jahr!

 

Liebe Besucherinnen und Besucher,

 

Ab dem 23.12.2022 gelten für Besucherinnen und Besucher von Pflegeeinrichtungen in NRW folgende wesentliche Neuerungen:

 

Für Besucherinnen und Besucher ist ein zuvor am Tag des Besuches der Einrichtung durchgeführter Coronaselbsttest ausreichend. Die Durchführung dieses Selbsttestes ist auf Verlangen zu versichern. Eine mündliche Versicherung ist hierbei ausreichend. Bei begründeten Zweifeln oder Personen mit Symptomen kann die Einrichtung vor Ort die Durchführung eines Selbsttestes unter Aufsicht verlangen. Die Einrichtungen sind verpflichtet, stichprobenartige Kontrollen durchzuführen.

(Aktuelle Coronaschutzverordnung NRW, §§ 4 & 5)

 

Besucherinnen und Besucher müssen beim Betreten der Einrichtung eine FFP2-Maske oder einen Mund-Nasen-Schutz-Schutz tragen. Die Maskenpflicht besteht im Eingangsbereich, in den Fluren und in Räumlichkeiten, die zum allgemeinen Aufenthalt bestimmt sind. Im Bewohnerzimmer besteht keine Maskenpflicht. Im Namen von Bewohner- und Mitarbeiterschaft bitten wir um Beachtung und Einhaltung dieser Regel.

 

 

Besuchszeit ist derzeit an allen Tagen von 10 - 18 Uhr

Samstag, Sonntag und Feiertag von 14:00 bis 18:00 Uhr

 

Haben Sie noch Fragen?  Rufen Sie uns einfach an oder schreiben uns eine E-Mail. Gerne geben wir Auskunft: telefonisch unter 02404/67400 (zu den Bürozeiten) oder per E-Mail info@st-josefhaus.de. Wir danken für Ihr Verständnis.

 

 

 

Allgemeine Bewohnerinformation zu den Gaskosten