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Bewohnerbeirat

 

Bewohnerinnen- und Bewohnerbeirat des St. Josefhauses

 

Gemäß der Bestimmungen der Durchführungsverordnung zum Wohn- und Teilhabegesetz wird in unserem Haus im Abstand von 2 Jahren der Bewohnerinnen- und Bewohnerbeirat gewählt.


Die Mitglieder des Beirates stehen den Bewohnerinnen und Bewohnern für Anregungen  oder Beschwerden beispielsweise in den Bereichen Verpflegung, Freizeitgestaltung und Hausordnung zur Verfügung.


Bei Einzug neuer Bewohner stellen sie sich diesen vor und helfen in der Phase der Eingewöhnung.


Mehrmals im Jahr trifft sich der Beirat zur Versammlung, an denen neben der Einrichtungsleitung  und der Pflegedienstleitung auch die Leitungen der übrigen Leistungsbereiche teilnehmen können. Hier werden aktuelle Ereignisse im Haus thematisiert und besprochen.


Einmal jährlich lädt der Bewohnerbeirat zur Bewohnerversammlung ein, bei der ein Fazit der Ergebnisarbeit des Beirates vorgestellt wird und alle Leitungen der Leistungsbereiche für Fragen und Antworten zur Verfügung  stehen.


Die Mitarbeiter der sozialen Betreuung stehen dem Bewohnerbeirat bei Bedarf jederzeit hilfreich zur Seite.