Das St. Josefhaus stellt folgenden Wohnraum zur Verfügung:
Unterkunft in einem Einzel- oder Doppelzimmer, dessen Größe den Anforderungen des §7 WTG-DVO NRW (Wohn- und Teilhabegesetz Durchführungsverordnung) entspricht.
Einzelzimmer mit mind. 14 m²
Doppelzimmer mit mind. 24 m²
Komfort: Ein lichtdurchflutetes Foyer mit Aquarium, Aufenthaltsräume in den Wohnbereichen, eine großzügige Gartenanlage mit Sitzgruppen und einem alten Baumbestand steigern den Lebenskomfort.
Zur Zimmerausstattung gehören:
Elektrisches Pflegebett
Nachttisch
Kleiderschrank mit Wertschließfach
Kommode
Tisch
1-2 Stühle
Möglichkeit eines Telefonanschlusses
Eigenes Bad bzw. Tandem-Badezimmer
Im Rahmen des Möglichen können eigene Möbel mitgebracht werden.