Wir wünschen Ihnen einen schönen Frühling und eine festliche Osterzeit.
Aufgrund der noch bis zum 7.4.23 geltenden Rechtslage gilt: Besucherinnen und Besucher müssen beim Betreten der Einrichtung eine FFP2-Maske tragen!
Diese FFP2-Maskenpflicht besteht im Eingangsbereich, in den Fluren und in Räumlichkeiten, die zum allgemeinen Aufenthalt bestimmt sind. Im Bewohnerzimmer besteht keine Maskenpflicht. Im Namen von Bewohner- und Mitarbeiterschaft bitten wir um Beachtung und Einhaltung dieser Regel.
Generell gilt auch weiterhin: Bitte besuchen Sie unsere Bewohner NICHT, wenn Sie Symptome haben oder positiv getestet wurden!
Besuchszeiten:
Montag bis Freitag: von 10 - 19 Uhr
Wochenende / Feiertage: von 11 - 19 Uhr
Aufgrund weiterer Kooperationspartner können wir zusätzliche Ausbildungsplätze in der Pflege zum Herbst 2023 anbieten. Auch ein Praktikum vorab ist möglich!